Sachverständiger & Gutachter bei Autounfall & Verkehrsunfall

Sachverständiger & Verkehrsunfall: Gut geschätzt

Auch für die Sachverständigenkosten gilt im Haftpflichtschadenfall, die gegnerische Versicherung muss zahlen. Als Faustregel gilt, ab einer Schadenhöhe von 1000,-€ muss ein Unfallschaden besichtigt werden. Die endgültige Entscheidung sollten Sie Ihrer Werkstatt überlassen und sie bitten im Zweifel, nach Ermittlung der voraussichtlichen Kosten, mit der Versicherung abzusprechen ob ein Gutachten benötigt wird oder die Versicherung allein auf Basis der Reparaturrechnung zahlt.

Die Auswahl des Sachverständigen obliegt allein dem Geschädigten. Auch wenn Versicherungen bei der Bestimmung des Gutachters besonders hartnäckig versuchen den hauseigenen oder vertraglich gebundenen Sachverständigen zum Einsatz zu bringen, bestimmen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl. Auch wenn die Versicherung gegen Ihren Willen einen Sachverständigen schickt, dazu ist die Versicherung berechtigt, beauftragen Sie trotzdem den Gutachter Ihres Vertrauens. Die Versicherung muss den von Ihnen beauftragten Sachverständigen bezahlen. Denn ein Sachverständiger muss unabhängig sein. Über die Unabhängigkeit eines von der Versicherung angestellten oder mit großen Auftragsvolumen belegten freien Sachverständigen mag sich jeder sein eigenes Bild machen. Es bietet sich an den Sachverständigen in Abstimmung mit der Werkstatt zu festzulegen.

Die Erfahrung zeigt, das große, über jeden Zweifel erhabene Sachverständigenorganisationen oder Sachverständigenbüros mit einem besonders guten Ruf, bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung fast immer ohne zeitraubende Gegenprüfung anerkannt werden.

Als Besichtigungsort ist es besser die Werkstatt zu wählen. Erstens kann hier der Sachverständige auf Einrichtungen wie Hebebühne zurückgreifen. Zweitens kann die Werkstatt eventuell zur Begutachtung notwendige Demontagen vor dem Besuch des Gutachters durchführen. Drittens kann der Sachverständige die exakten Stundenverrechnungsätze direkt in das Gutachten übernehmen.