Falls Sie sich entschlossen haben die Abwicklung mit der Versicherung selbst in die Hand zu nehmen sollten Sie sich den folgenden Absatz unbedingt verinnerlichen.
Sie werden bei Ihrem Kontakt mit der Versicherung auf Profis treffen. Die Mitarbeiter der Versicherungen sind bestens geschult und stets darauf bedacht die Kosten für das Versicherungsunternehmen so niedrig wie möglich zu halten. Auch wenn Ihnen Anderes vermittelt wird, wer zahlen muss ist nicht Ihr Freund. In erster Linie vertritt der Versicherungsmitarbeiter die Interessen seines Arbeitgebers, danach kommen die Interessen des Anspruchstellers, nämlich Ihre.
Versicherungen haben mittlerweile, immer unter dem Aspekt der Kosteneinsparung, komplexe Netzwerke zur Schadenabwicklung aufgebaut. Vom Abschleppdienst, über den Sachverständigen, bis zur Autovermietung und der Werkstatt, die Versicherungen haben bevorzugte „Vertragspartner“. Hier ist Vorsicht geboten, lassen Sie sich nicht in ein Versicherungsnetzwerk drängen. Die Vertragspartner der Versicherungen arbeiten häufig, gesteuert über das Große Volumen der Versicherungen, weit unter marktüblichen Preisen. Jeder kann sich vorstellen, dass immenser Kostendruck sich auf die Qualität auswirkt. Sie haben als Geschädigter die freie Wahl IHRER Partner.
Bedauerlicherweise wird heute von Versicherungen oft die Unwissenheit oder Ängstlichkeit von Geschädigten benutzt um Ihnen vorzuschreiben wie Sie sich zu verhalten haben. Schlagworte wie „Schadenminderungspflicht“, „ersparte Eigenkosten“ und „neu für alt Abzüge“ sollten Sie nicht beeindrucken. Bei der richtigen Auswahl Ihrer Partner verlieren diese Worte schnell an Bedeutung. Vergessen Sie nie, als Geschädigter sind Sie Herr des Verfahrens und Sie entscheiden wer Ihr Auto repariert oder begutachtet. Oder können Sie sich vorstellen, dass Ihr Auto, dass Sie immer in Ihrer Vertrags-Werkstatt reparieren lassen plötzlich in einer zweitklassigen nicht markengebundenen Werkstatt steht?
Sollten Sie keinen Anwalt eingeschaltet haben, melden Sie, um sich Diskussionen und Nerven zu sparen, den Schaden schriftlich bei der gegnerischen Versicherung und fordern das entsprechende Schadenmeldeformular an. Für Sie belanglos ist, ob der Schädiger seine Versicherung vielleicht nicht bezahlt hat oder sonstige Gründe dafürsprechen könnten, dass die Versicherung nicht zahlen müsste. Sie muss, im Haftpflichtschadenfall, die Ansprüche des Geschädigten befriedigen. Ob sich die Versicherung danach bei Ihrem Versicherungsnehmer, dem Schädiger, schadlos hält oder nicht ist für Sie egal. Weitere „Dienstleistungen“ der Versicherung können Sie getrost ablehnen.
In Deutschland haben Geschädigte eines Autounfalles im Haftpflichtschadenfall sehr weitreichende Ansprüche. Ganz im Gegensatz zum übrigen Europa. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Geschädigter durch den Unfall nicht schlechter gestellt sein darf als wäre der Unfall nicht passiert. Allerdings, und hier ist die Sichtweise von Geschädigten oftmals anders nach einem Autounfall, auch nicht bessergestellt sein dürfen. Das bedeutet, Sie dürfen sich an einem Unfallschaden nicht bereichern. Versuchen Sie also nicht an einem Autounfall „zu verdienen“. Von sogenannten „Partnern“ die Ihnen Geld oder sonstige geldwerte Zugaben bieten, wenn Sie den Auftrag von Ihnen erhalten sollten Sie Abstand nehmen.
Verhalten Sie sich seriös und entscheiden sich für seriöse Partner wird es in der Regel keine Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung mit der Versicherung geben. Bedenken Sie Versicherungssachbearbeiter müssen vor Regulierung alle Unterlagen wie Schadenmeldungen der Beteiligten, zum Teil auch Unfallakten der Polizei, vorliegen haben. Eine gewisse Bearbeitungszeit ist also normal. Gewinnen Sie den Eindruck, dass die Versicherung sich nicht in angemessener Zeit kümmert oder verzögert, setzen Sie, bzw. Ihr Anwalt, Fristen zur Zahlung. Zumindest Abschlagszahlungen oder Vorschüsse sollten möglich sein.
Insbesondere bei hohen Schäden kann es bei langen Bearbeitungszeiten der Versicherung für Sie zu Engpässen kommen. Dies geschieht häufig bei Totalschäden. Sie müssen ein neues Fahrzeug anschaffen haben aber die Mittel gerade nicht verfügbar. Hier sollte die Versicherung einen angemessenen Vorschuss leisten, andernfalls besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit eine Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Auch die Kreditgebühren wie Bearbeitungskosten und Zinsen muss die Versicherung ggf. bezahlen. Hier sollten Sie auf keinen Fall ohne Rechtsberatung entscheiden.